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   BSG, 20.03.1986 - 11a RA 9/85   

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https://dejure.org/1986,15172
BSG, 20.03.1986 - 11a RA 9/85 (https://dejure.org/1986,15172)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1986 - 11a RA 9/85 (https://dejure.org/1986,15172)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1986 - 11a RA 9/85 (https://dejure.org/1986,15172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung einer Abfindung - Beamtenverhältnis - Berufung - Nachversicherung eines Beamten - Abfindung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 65
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11a RA 9/85
    Hierzu hat der Senat schon in seinem Urteil vom 24. November 1965 (BSGE 22, 106) darauf hingewiesen, daß die Nachversicherung von Anfang an die soziale Sicherung der Personen bezweckt hat, bei denen im Hinblick auf eine anderweitige (beamtenrechtliche) Versorgung Versicherungsfreiheit bestanden hat, denen dann aber später doch keine Versorgung aus ihrer versicherungsfreien Beschäftigung gewährt wird; sie sollten nicht jedes Schutzes beraubt sein (a.a.O. S. 108).
  • BSG, 02.11.1983 - 11 RA 64/82

    Zusicherung - Abfindungsrente - Abfindung - Aufschub - Beamtenrecht

    Auszug aus BSG, 20.03.1986 - 11a RA 9/85
    Dem Grundsatz, daß rückwirkende Änderungen der beamtenrechtlichen Stellung versicherungsrechtlich keine Auswirkungen haben dürften, stehe das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in SozR 2200 § 1232 Nr. 16 entgegen; nach diesem Urteil könne ein solcher Grundsatz dann nicht durchgreifen, wenn er zu erheblichen Nachteilen für den ausgeschiedenen Beamten führe.
  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 23/91

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Abweisung der Anfechtungsklage,

    Durch Nachversicherung soll nicht etwa rückwirkend der Zustand hergestellt werden, der ohne die "Versicherungsfreiheit" bestanden hätte; deswegen sind als Nachversicherungsbeiträge nicht etwa die Beträge zu entrichten, die nach dem jeweils während der "versicherungsfreien" Zeiten gültigen Recht hätten abgeführt werden müssen (ständige Rechtsprechung seit BSGE 1, 219, 222; zuletzt BSG SozR 2200 § 1402 Nr. 9; BSGE 65, 230 = SozR 2200 § 1402 Nr. 10; BSGE 60, 65 = SozR 2200 § 1232 Nr. 20; SozR 2200 § 1232 Nr. 14).
  • BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88

    Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche

    Die während der versicherungsfreien Beschäftigung - in rückschauender Betrachtung - entstandene Sicherungslücke beim Aufbau eines Schutzes für Alter und Invalidität soll nach dem Zweck des Gesetzes beim Ausscheiden aus dieser Tätigkeit durch sofortige Nachversicherung dieser Zeiten geschlossen werden (BSG SozR 2200 § 1232 Nr. 20 S. 52 m.w.N.).
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91

    Berechnung eines Nachversicherungsbeitrags - Entrichtung von

    Durch Nachversicherung soll nicht etwa rückwirkend der Zustand hergestellt werden, der ohne die "Versicherungsfreiheit" bestanden hätte; deswegen sind als Nachversicherungsbeiträge nicht etwa die Beträge zu entrichten, die nach dem jeweils während der "versicherungsfreien" Zeiten gültigen Recht hätten abgeführt werden müssen (ständige Rechtsprechung seit BSGE 1, 219, 222; zuletzt BSG SozR 2200 § 1402 Nr. 9; BSGE 65, 230 = SozR 2200 § 1402 Nr. 10; BSGE 60, 65 = SozR 2200 § 1232 Nr. 20; SozR 2200 § 1232 Nr. 14).
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